Event-Typ :
Online-Seminar
Themenbereich :
Gesetzliche Anforderungen
Veranstaltungsdatum :
13.10.2027 09:00 - 15:00 Uhr | iCalZum Kalender hinzufügen | |
Veranstaltungsort :
Online-Veranstaltung
Veranstalter :
Hohenstein
Kursnummer :
925 II
Gebühren :
398 €,
Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 UstG
Kursbeschreibung:
Ein falsches Etikett kann teuer werden: Textilien sind die einzige Produktgruppe, für die es eine eigene EU-Kennzeichnungsverordnung gibt, und Verstöße führen in der Praxis immer wieder zu Abmahnungen und Maßnahmen der Marktaufsicht.
Mit der EU-Verordnung 1007/2011 zur Materialkennzeichnung von Textilien sowie der GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) sind klare gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, doch im Alltag stecken die Tücken oft im Detail.
In unserem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen und verständlichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnung von textilen Produkten. Im Mittelpunkt steht die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011 mit ihren Vorgaben zur Materialkennzeichnung. Anhand konkreter Beispiele und aktueller Gerichtsurteile lernen Sie, wie Sie die Anforderungen sicher und rechtskonform in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Inhalte:
- Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 im gesetzlichen Kontext
- Rechtsanforderungen an die Materialkennzeichnung von Textilien
- Hersteller- und Identifikationskennzeichnung
- Pflegekennzeichnung
- CE-Kennzeichnung
- Biozid-Kennzeichnung
- Made-in-Kennzeichnung
- Ausgewählte Beispiele zu nationalen Kennzeichnungsvorschriften in der EU
- Der digitale Produktpass (DPP)
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Textil- und Bekleidungsunternehmen aus den Bereichen Qualitätssicherung, Product Compliance, Produktentwicklung und Vertrieb
Kursleitung:
Dipl.-Ing. Kristina Baldin-Erbe
Unterlagen:
Die Veranstaltungsunterlagen erhalten Sie in elektronischer Form per Download-Link.
Hinweise für alle Teilnehmer:
Die Aufnahme oder das Mitschneiden unserer Vorträge und Veranstaltungen ist – auch für den privaten Gebrauch – nur mit unserer Einwilligung zulässig.